Weitere Gildenregeln

 

Hinweis:              Bei den nach folgenden Regeln könnte man sich fragen wir es einen nur in den Sinn kommt solche Paragraphen für ein Spiel ein zustellen, allerding beruhen die Paragraphen auf Erkenntnisse die manche Gilde schon miterlebt haben. Egal wie komisch es sein mag, aber jedes Gildenmitglied muss sich an diese Regeln halten.

Artikel I.         § 1.Sexistisches Benehmen Absatz1

In der Gildenhalle dürfen GW-Paare nicht Intim mit einander Verkehren.

Bei Verstoß wird mit dem Rausschmiss geahndet.

Abschnitt 1.01               §1 Absatz2

In der Gildenhalle, dürfen sich Männer im freiem Oberkörper zeigen, allerdings ist diese Regel den Frauen untersagt, da der freie Oberkörper der Frauen sehr erregend für die Männer sein könnte.

Bei Verstoß muss diese Person entweder die Gildeverlassen, oder die Person zahlt eine Geldstrafe von 500g.

Abschnitt 1.02               §1 Absatz3

Sollte es GW-Player geben, die gerne in Unterhose durch die Gegend rennen, so wird dieser gebeten seiner Leidenschaft in einer anderen GH oder in einem anderen Gebiet auszulassen.

                Bei Verstoß dieses Paragraphen wird mit sofortigem Rausschmiss geahndet.

Abschnitt 1.03               §1 Absatz4

Grundsätzlich ist es Männern verboten sich mit einer Sichtlichen Erektion in der Öffentlichkeit sehen zu lassen.

Bei Verstoß muss diese Person entweder die Gilde verlassen oder eine Geldstrafe von 100g zahlen.

Abschnitt 1.04               §1 Absatz5

Innerhalb der GH ist das Flirten mit anderen Spielern untersagt.

Bei Verstoß muss mit einer Geldstrafe von 1,5p gerechnet werden.

Artikel II.      §2 Soziales Benehmen Absatz1

Das Gesetz stellt das ungebührliche Benehmen von Männern in Gegenwart von Frauen und Kindern unter Strafe. Nach dem Gesetz ist es absolut verboten, in der Nähe oder Hörweite von Frauen und Kindern „unanständige, unmoralische, obszöne, vulgäre oder beleidigende Wörter“ zu gebrauchen.

Bei Verstoß muss mit dem Rausschmiss gerechnet werden.

Abschnitt 2.01               §2 Absatz2

Es ist Frauen verboten sich in der GH unrasiert im Gesicht und Beinen zu zeigen.

Bei Verstoß muss diese Person eine Geldstrafe von 100g zahlen.

Abschnitt 2.02               §2 Absatz3

In der GH ist das Rauchen Untersagt.

Bei Verstoß wird die Zigarette oder Zigarre an der Rauchenden Person ausgedrückt.

Abschnitt 2.03               §2 Absatz4

In der GH ist das konsumieren von Alkohol strengstens Untersagt.

Bei Verstoß wird eine Geldstrafe von 500g geahndet.

Abschnitt 2.04               §2 Absatz5

Das kämpfen mit einer Frau im Gildenkampfmodus ist untersagt, es ist soweit gestattet wie es mit der Führung abgesprochen wurde und/oder es sich um einen Trainingskampf/Übungskampf handelt.

Bei Verstoß müssen bei Parteien eine Geldstrafe von 500g an jede Person, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Gilde befindet zahlen.

Abschnitt 2.05               §2 Absatz6

Das Beleidigen von Personen, deren Freunden, Verhalten oder sonstiges ist wie von den Machern gewünscht verboten.

Bei Verstoß werden diese Beleidigungen gemeldet(Hinweis: Nach 5 gemeldeten Beleidigungen wir der Account gesperrt).

Artikel III.  §3 Umwelt – Gesetz Absatz1

Das sauber halten der GH ist für alle Member Pflicht!

Bei Verstoß muss die GH gereinigt werden.

Abschnitt 3.01               §3 Absatz2

Das herum Spucken in der GH ist zu unterlassen

Bei Verstoß muss die Person die Spucke wieder auflecken.

Artikel IV.   §4 Einhaltungsgesetz Absatz1

Wenn sich eine Person in der Gilde nicht an diese und nachfolgenden Paragraphen hält muss zusätzlich mit einer Geldstrafe von 1,5p bis 50p gerechnet werden. Jeder der der Gilde betritt, stimmt somit diesen und nach folgenden Paragraphen zu und versucht sich daran zu halten.

Artikel V.       §5 Handelsgesetz Absatz1

In der GH dürfen keine Alkoholischen Waren verkauft werden.

Bei 3 Maliger Verstoßung dieses Gesetzes wird eine Geldstrafe von 2,5p sowie den Gesamten einnahmen die durch den verkauf der Ware eingenommen wurde eingezogen.

Abschnitt 5.01               §5 Absatz2

Der verkauf und kauf von Süßwaren ist in der GH verboten.

Bei Verstoßung dieses Gesetzes wird sofort mit einer 10p Geldstrafe sowie/oder mit dem Rausschmiss geahndet.

Abschnitt 5.02               §5 Absatz3

Das verkaufen von Mini Pets (sofern diese nicht in der Halle der Monumente Ausgestellt sind)ist in der GH erlaubt.

Bei Verstoß muss mit einer Geldstrafe von 1,5p und/oder der Abgabe der Einnahmen gerechnet werden.

Abschnitt 5.03               §5 Absatz4

Das verkaufen von Billig Ware oder von Waffen mit niedriger Angriffskraft, ist strengstens Untersagt. Es seiden das es sich um einen Käufer der niedrigsten Stufe handelt(Stufe: 2-9)

Bei Verstoß werden die Einnahmen wieder an die Käufer abgegeben(die Abgabe der Waffen oder der Billig Ware muss nicht erfolgen).

Abschnitt 5.04               §5 Absatz5

Das verkaufen und/oder kaufen von Farbstoffen, sofern diese nicht bei dem Farbstoffhändler  der GH erworben sind und nicht an Gilden Membern verkauft werden, ist strengstens untersagt.

Bei Verstoß kann mit einer Geldstrafe sowie die Abgabe der Einnahmen und/oder Rausschmiss geahndet werden.

Abschnitt 5.05               §5 Absatz6

Das verkaufen von Seltenen Materialien ist nicht gestattet, es seiden das in der GH noch kein Seltener Materialhändler vorhanden ist.

Bei Verstoß kann mit einer Geldstrafe bis zu 10,5p und/oder Rausschmiss geahndet werden.

Abschnitt 5.06               §5 Absatz7

Der Verkauf und Kauf von Festlichen Waren, wie z.B. Feiertagskarten; Mondmarken; Geschenken usw., ist nicht gestattet.

Bei Verstoß kann mit einer Geldstrafe von 1p – 5p sowie die Abgabe der Einnahmen der gerade verkauften Ware geahndet werden.

Artikel VI.   §6 Leitung der Gilde Absatz1

Das Leiten der Gilde ist ausschließlich den Leader und seine 2 Offizieren(die seine Rechte Hand bilden) zu überlassen.

Abschnitt 6.01               §6 Absatz2

Ein wechsel des Führers ist nur gestattet wenn alle Member damit einverstanden sind und eine Öffentliche Wahl abgeben.

Ausschließlich wenn alle Member anwesend sind und alle für einen Leader wechsel sind ist die Wahl Rechtskräftig.

Abschnitt 6.02               §6 Absatz3

Der Leader und seine 2 Offiziere sind mit Respekt zu behandeln. (dies beruht auf beiden Seiten)

Sollte dies einmal nicht der Fall sein, wenn z.B. ein Member einen Offizier beleidigt kann mit dem Rausschmiss geahndet werden oder der Member zahlt eine Geldstrafe von 1,5p an die Gilde und 500g an den beleidigten Offizier.

Wenn aber ein Offizier einen Member beleidigt wird mit einer Geldstrafe von bis zu 2p gerechnet, die der Offizier an den Member zahlen muss. Es kann durch aus sein, das dieser Offizier auch noch Rausgeschmissen wird. . Dies steht allerdings nur dem Leader zu, da dieser die nötige Macht dafür hat.

Abschnitt 6.03               §6 Absatz4

An jedem Donnerstag um 14.30 Uhr wird eine Konferenz mit der Führung eingeleitet. Es können nur ausgewählte Member mitteilnehmen, z.B. wenn sie selber betroffen sind oder die Person/en vertritt /vertreten.

Artikel VII.                       §7 Gildenkämpfe – Gesetz Absatz1

Es ist nicht gestattet außerhalb des festgelegten Tages, Sonntag, einen Gildenkampf zu bestreiten. Es seiden die beiden Parteien wünschen es so und haben 2 Tage zuvor der Leitung einen Antrag auf diesen Kampf gestellt. Der Antrag muss nicht Akzeptiert werde, da die Führung erst darüber entscheiden muss. Dies geschieht am darauf folgenden Tag, deshalb 2 Tage zuvor, in einer Führungssitzung.

Bei Missachtung des Gesetzes, wird eine Geldstrafe in höhe von 1,5p berechnet, die Geldstrafe muss nur eine Partei zahlen, wenn diese die Höhere Stufe hat.

Abschnitt 7.01               §7 Absatz2

Die Bündniskämpfe, sofern wir ein BND haben, sind immer gestattet, wenn min. 5 oder max. alle Member mit machen.

Sollte sich eine Person Weigern diesen Wettkampf mitzumachen, ist dies sofern gestattet, wie es der Dringlichkeit des Kampfes entspricht, sprich: Wenn es ums bestehen im BND geht, ist eine Verweigerung unakzeptabel und wird mit dem Rausschmiss bestraft. Sollte es allerding einen Wichtigeren Grund geben, bzw. durch niedriger Stufe (Stufe: 2- 9) und/oder schlechte Waffen (Angriff:3- 15) so ist dies gestattet.

Bei Missachtung der Regel wird mit einem Bußgeld in höhe von 500g bestraft, die die Person an jedes zur Zeit befindlichen Member abgeben muss.

Abschnitt 7.02               §7 Absatz3

Das Wetten bei Wettkämpfen ist sofern gestattet wenn es sich um einen Gegenstand handelt, der z.B. eine Mondmarke sein kann, es darf allerdings nicht um Geldgewettet werden, da das Glücksspiel süchtig machen kann.

Wetten kann in der GH als legal angesehen werden, wenn der Wettbetrag an den Leader abgegeben wurde, und es sich um einen Tag handelt der für Wettkämpfe bestimmt wurde(Sonntag).

Abschnitt 7.03               §7 Absatz4

Das duellieren ist sofern an einen Tag, außer Sonntag, gestattet wenn eine Entschädigungsgebühr von 750g an den Leader gezahlt wurde.

Wenn Wetten an diesem Tag stattfinden ist dies Strafbar und kann mit dem Rausschmiss bestraft werden.

Artikel VIII.                    §8 Gildenchatgesetz

(a)     Im Gildenchat ist es untersagt mitzuteilen welche Waren man verkauft.

(b)    Im Gildenchat ist es untersagt im Mehrspielermodus, heißt Member in einen Team, sich zu unterhalten, da sich dadurch mehrere Member gestört fühlen.

(c)     Im Gilden Chat ist es erlaubt, jemanden zu fragen ob ihm jemand bei einer Quest oder Mission hilft, anschließend muss aber über dem Teamchat oder anderen Kommunikationstechnik unterhalten werden, Grund: siehe oben.

(d)    Es ist GESETZ sich im Gildenchat zu begrüßen, mit Hi @ all; Tag usw. sowie sich zu verabschieden. Wer es nicht tut wird 2 Mal verwarnt, beim 3. Mal wird eine Geldstrafe von 100g – 10p berechnet.

Abschnitt 8.02               §8 Bündnischatgesetz

(a)     Es gelten die A-BND(Allgemeinen-Bündnis) -Chatgesetze(man darf da alles was die einen Erlauben)!

Artikel IX.   §9 Hilfsgesetz Absatz1

Es ist allen Membern und Offizieren untersagt ihre Hilfe anderen Membern nicht anzubieten.

Jedes Mitglied muss jeder Person helfen, egal ob diese will oder nicht, wenn niemand der Person helfen will, wird der Leader eine Person auswählen, die dann dieser Person helfen MUSS!

In dem falle eines Falles, wenn der Leader am diesem Tag oder zu diesem Zeitpunkt nicht da ist, werden die Offiziere darüber entscheiden.

Artikel X.       §10 Beförderungsgesetz Absatz1

Jede Person kann zum Offizier befördert werden, wenn diese dafür Qualifiziert genug sind. Folgende Kriterien müssen Enthalten sein:

Hilfsbereit; kann Entscheidungen Treffen ohne Hilfe dabei zu gebrauchen; Nett; muss sich besonders an die Gesetze halten können; muss sich durchsetzen können; muss Mindestens mit 2 Figuren die Stufe 20 erreicht haben; muss Gesetze auch durch setzen können usw.

Die Beförderung kann nur durchgeführt werden, wenn es nur 1 Offizier gibt und noch ein weiterer benötigt wird.

Befördert kann nur wer, der zur Debatte steht, sprich: Jemand kann nur gewählt werden, wer vom Leader als glaubwürdig erachtet wird.

Die Beförderung ist von dem Wahl Ergebnis der Member teilweise Abhängig, der Leader und der 1 Offizier haben hier das letzte Wort.

Wenn die Wahlen zugunsten einer Person steht, diese allerding nicht dem Leader gefällt kann er kurz bevor er das Ergebnis bekanntgibt, diese Person aus der Wahl nehmen, und eine Neuwahl veranlassen. Dies ist zwar etwas ungerecht, aber diese Person wird dementsprechend entschädigt, meist ist dafür vom Gildengericht(§ 11) eine Schadensersatzgebühr von 1,5p vorgeschrieben.

Artikel XI.   §11 Gildengerichtsgesetz Absatz1

Unsere Gilde besitzt ihr eigenes Gericht, dies setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Richter – Leader

Rechtsanwalt – 1 zugeteilter Offizier der dieselbe Meinung Vertritt

Staatsanwalt/Gildenanwalt – 1 Offizier der dagegen ist und/oder einem Nebenkläger

Juri – Bestehend aus min. 2 Membern, die Neutral eingestellt sind

Evtl. Zuschauer* – wer will kann da zuschauen

*Die meisten Verhandlungen finden an einem Ort statt, der von den Beteiligten nicht Preisgegeben darf, da sie sonst zum Lebenslangen Rausschmiss rechnen müssen, den Personen, wird vorher per Flüster-Nachricht bekanntgegeben wo und wann die Nicht Öffentliche Sitzung stattfindet.

Um auf §10 Absatz1 zurück zukehren, Das Gildengericht bewilligt die Schadensersatzgebühr, sofern diese Person, die den Betrag erhält, auch damit einverstanden ist. Wenn es dazu kommt, dass sich diese Person weigert, den Betrag anzunehmen, wird das Gericht sich mit den oben genannten Personen zusammen setzen um zu einem Entschluss zu kommen. Das Urteil muss akzeptiert werde( meist entscheidet der Leader zu Gunsten von sich selbst).

Der Juri ist es erlaubt das Urteil des Leader infrage stellen, und eine Änderung oder eine Milderung des Urteils vornehmen.

Sollte der Leader an dem Gerichtstermin nicht teilnehmen, muss er einen Vertreter aussuchen, der ihn nur für diesen Termin vertritt. Sollte die Vertretung ein zu mildes Urteil gefällt haben, kann der Leader gegen das Urteil Einspruch einheben. Alle Urteile die, die Vertretung fällte, treten erst in Kraft, wenn der Leader über alle Fälle das genaue Urteil kennt, und diese bewilligt. Sollte der Leader mit dem Urteil nicht zufrieden sein, kann er einen kurzfristigen Termin ausmachen, ohne das die Juri dabei ist, gegen dieses Urteil kann man nicht Einspruch erheben.

Artikel XII.                        §12 Änderung der Gildenregeln- Gesetz Absatz1

Die Änderung des Gildengesetzes ist nur dem Leader gestattet, sofern der Leader Jean Claud Van Ramm ist. Die nachfolgenden Leader können neue Gesetze hinzufügen, aber keine bestehenden Gesetze entfernen. Dies ist nur Jean Claud Van Ramm erlaubt. Sollte einer der Nachfolgenden Leader die Gesetze änder wollen, so sollte er seine Vorschläge ihm Persönlich mit teilen unter: [email protected] und ihn mit My Lord; Sire; Majestät sowie Hochwürden ansprechen(Er mag solche Schmeicheleien). Gefällt ihm der Vorschlag nicht, wird dieser nicht umgesetzt.

Artikel XIII.                    §13 Rausschmiss - Gesetz Absatz1

Jeder Member wird nach 2 Monaten „off sein“ Rausgeschmissen. Bei den Offizieren wird die Frist verlängert auf 5 Monate. Sollte jedoch ein Member vorher Bescheid sagen, beim Leader oder Offizier, so wird nochmal ein Auge zugedrückt. Sollte es aber dazu kommen, dass eine Person aus Guild Wars austritt oder aus der Gilde austritt oder austreten möchte, so sollte er 2 Tage vorher Bescheid sagen und vielleicht sogar auch einen kleinen Geldbetrag von min. 500g als abschiedsspende spenden. Sollte es sich hierbei um einen Offizier handeln, so muss dieser 7 Tage( 1 Woche) vorherbescheid geben, damit man die Wahlen vorbereiten kann. Mehr zum Thema Wahlrecht steht im Artikel XIV §14 Absatz1.

Artikel XIV.                     §14 Hochzeit-Gesetz Absatz 1

Wenn ein Guild Wars – Paar, unbedingt heiraten will, so ist dies über unsere Gilde möglich. Dafür wird 1 Monat voraus alles bis ins kleinste Detail mit dem Gilden Leader oder einem der Hohepriestern geplant. Wenn diese Personen es wirklich beabsichtigen, in der Gilde zu heiraten, so müssen diese, eine Hochzeitsgebühr von 1p zahlen, damit die ganze Arbeit nicht für den Veranstalter umsonst war. Heiraten darf nur wer, wer in der Lage ist, seinen Partner zu beschützen und zu versorgen.

Abschnitt 14.01          §14 Hochzeit-Gesetz (Ablauf) Absatz2

Als erstes müssen alle Gäste PÜNKTLICH in der Gildenhalle anwesend sein. Erst dann dürfen Braut und der Bräutigam die Halle betreten. Sollte die Hochzeit in einen kleineren Kreis stattfinden, so dürfen alle Gleichzeitig erscheinen. Sollte eine der Beiden NICHT HEIRATEN wollen, so wird die Hochzeit SOFORT beendet, und diese Person muss eine Aufwandsgebühr von 500g an den Priester/Leader zahlen. Sollte Jedoch ein Gast mit der Hochzeit nicht einverstanden sein, so kann dieser, seine Meinung offen und ehrlich verkünden. Es ist dem Paar allerdings überlassen, ob diese die Hochzeit dennoch weiterführen wollen, sollte einer dies nicht mehr vorhaben muss diese/r wieder eine Aufwandsgebühr von 500g zahlen.

Abschnitt 14.02          §14 Hochzeit-Gesetz (Annullierung) Absatz3

Sollte das frisch verheiratete Paar nach kurzer Zeit (von 1. Tag an bis zur 1. Woche) merken, dass diese nicht zusammen passen, darf die Heirat Annulliert werden. Es müssen jedoch beide Partner einverstanden sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann der Priester/Leader darüber entscheiden.

Sollte der andere Partner immer noch nicht einverstanden sein, so kann dies auch vor dem Gildengericht entschieden werden.

(Hinweis: Da der Leader überall eine Finger im Spiel hat, wird er wohl sein vorzeitiges Urteil nicht ändern. Daher wäre es Ratsam nicht seine Zeit zu verschwänden, da dies mit einer Geldstrafe von 5p versehen werden kann.)

 

Das waren bis jetzt die Gildenregeln. Sobald sich etwas ändert7 etwas hinzu kommt, wird dies auch wieder auf unserer Homepage stehen (www.legendherosx.de.tl)

Ich hoffe und befehle hiermit allen Membern unserer Gilde sich daran zu halten, und wenn sich bei Unsicherheiten nochmals alles genau durchlesen, da manche Regeln in andere Regeln mit einfließen.